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Bei uns könnt ihr jetzt den neuen CUPRA Born ab 199,-€ mtl.¹ leasen.
Beispielrechnung:
▶️Gewerbeleasing-Angebot
CUPRA Born 150 kW (204 PS) 58 kWh
👉 199,- € mon. Leasingrate¹
👉 48 Monate Laufzeit
👉 inkl. Überführungskosten
👉 Sonderzahlung: 6.990,- € (6.000,00 € Rückerstattung als Umweltbonus der BaFa²)
👉 Lackierung: Vapor Grey
👉 jährliche Laufleistung: 10.000 km
Alle weiteren Infos zum Angebot findet unter folgendem Link:
👉 https://auto-timmer.de/gewerbeangebot-der-neue-cupra-born/?utm_source=Facebook&utm_medium=Beitrag&utm_campaign=Gewerbeangebot_CUPRA_Born
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▶️Kontakt Lingen
📨info@auto-timmer.de
📞0591 / 963610
▶️Kontakt Nordhorn
📨nordhorn@auto-timmer.de
📞05921 / 727250
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¹Ein Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für gewerbliche Einzelabnehmer mit Ausnahme von Sonderkunden für ausgewählte Modelle. Bonität vorausgesetzt. Die Überführungskosten sind in der Leasingrate enthalten. Zulassungskosten werden separat berechnet. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Angebot zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Stand 02/2022. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Angebote gültig solange der Vorrat reicht. Abildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis.
²Die vereinbarte Sonderzahlung enthält den Umweltbonus des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Höhe von 6.000,- €. Dieser Umweltbonus ist durch den Leasingnehmer zu beantragen und wird an diesen ausbezahlt. Der Leasingnehmer hat in dieser Höhe von 6.000,- € eine Sonderzahlung unabhängig von der Bewilligung und Bezahlung der Umweltprämie an die Leasinggeberin zu bezahlen. Der Umweltbonus setzt sich zusammen aus einer von der BAFA gewährten staatlichen Förderung sowie einer von SEAT Deutschland gewährten Prämie von 3000,-€ . Die Prämie der SEAT Deutschland GmbH ist im Angebot bereits enthalten, die Auszahlung des Anteils der BAFA erfolgt erst nach positivem Bescheid des gestellten Antrags. Der staatliche Umweltbonus endet mit der Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Infos unter www.bafa.de. Das Autohaus Timmer GmbH übernimmt nicht die Gewähr für die Erteilung der Genehmigung durch die Europäische Kommission.
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Quelle: Autohaus Timmer Facebook Seite